Parcoursregeln
Jeder Bogenschütze akzeptiert mit dem Betreten des Bogenparcours die nachstehend
formulierten Parcoursregeln. Die Einhaltung der Regeln ist zwingend und wird kontrolliert.
Bei Nichteinhaltung der Regeln erfolgt der sofortige Verweis vom Parcours.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Grundstückseigentümer sowie der Betreiber übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, auch bei Schäden durch höhere Gewalt.
Die Benutzung des Parcours ist nur während der folgenden Zeiten erlaubt:
vom 1. April bis 31. Oktober von 8:00 bis 20:00 Uhr
vom 1. November bis 31. März von 10:00 bis 16:00 Uhr
Jeder Schütze hat sich vor der Nutzung des Parcours in das Parcoursbuch einzutragen. Die genannte Nutzungsgebühr ist zu zahlen. Die Nutzung des Parcours ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt.
Schützen unter 16 Jahre dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
Compoundbögen sind erlaubt. Jagdspitzen, Mittelalterspitzen und Armbrüste sind ausnahmslos verboten!
Auf dem gesamten Parcours herrscht Rauchverbot. Hunde sind an der Leine zu führen. Die Bäume und Pflanzen im Wald dürfen nicht beschädigt werden.
Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der dahinter liegende Gefährdungsbereich frei sind. Der Auszug des Bogens „über das Ziel“ ist nicht erlaubt.
Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden. Es darf nur von den Abschusspflöcken und den dafür vorgesehenen Flächen geschossen werden.
Bei Pfeilsuche ist der Bogen deutlich sichtbar vor das Ziel zu stellen.
Es dürfen nur die dafür vorgesehenen 3D-Ziele beschossen werden. Bei Gewitter, Sturm und Nebel ist das Schießen unverzüglich zu beenden und der Parcours zu verlassen.